Datenschutzregelung bei Cloud Computing

Die Digitalisierung erhält Einzug auf allen Gebieten. Auch Betriebe nutzen immer mehr die raffinierten Entwicklungen, um den Arbeitsalltag zu erleichtern und die Arbeitsabläufe besser organisieren zu können. Jedoch ist das Internet als solches Hilfsmittel immer nicht einfach zu überschauen, zumindest was die Rechtslage angeht. Eine Anwendung, die sich sehr großer Beliebtheit erfreut, ist das Cloud-Computing. Hierbei werden Daten in eine so genannte “Cloud” (Wolke) geladen und so kann sie aus dieser von mehreren Nutzern bzw. Computern aufgerufen und weiterverarbeitet werden.

Dabei gibt es viele Möglichkeiten, wie eine Cloud genutzt werden kann. Vor allem aber gibt es ganz unterschiedliche “Wolken”. Es wird dabei grundsätzlich zwischen den Arten der “Public Cloud”, ein dienstleistender Anbieter, der der Öffentlichkeit eine Cloud anbietet, der “Private Cloud”, die nur innerhalb der eigenen Organisation zugänglich ist und zu guter Letzt der “Community Cloud”, bei der sich viele kleinere Organisation eine Cloud teilen, unterschieden.

Es gibt keine eindeutige Rechtsgrundlage, wodurch sich die Datenschutzregelungen in ihrer Transparenz durchaus komplex werden. Hierbei wird auf mehrere Gesetzbücher verwiesen. Wichtig zu wissen ist, dass es bei einer Regelung darum geht, wo der Server steht, von dem die Cloud betrieben wird. Nach den dortigen Rechten wird dann gehandelt.

Wichtig ist, dass personengebundene Daten sehr geschützt sind. Der, der also eine Cloud von einem Anbieter nutzen möchte, muss sich vorher darüber informieren, dass die Daten auch ordnungsgemäß geschützt werden. In der EU sind in jedem Land die gleichen Rechte und Gesetze zu beachten. Definitiv aber sollte sich ein Unternehmen vorher gründlichst über die Rechtsgrundlagen informieren, die er für seine Zwecke beachten muss. Allerdings ist das Recht – wie so oft – undurchschaubar und zu komplex, als dass man es mit einem kurzen Text aufklären könnte.