Europaeischer Gerichtshof entscheidet ueber Webfilter

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine wichtiges Urteil in Sachen Urheberrechtsschutz im Internet erlassen. Demnach sind Filter zur Prävention von Urheberrechtsverletzungen verboten, weil sie die Meinungsfreiheit einschränken. Damit müssen die Provider und Hoster nicht die Inhalte von Nutzern auf Urhebererchtsverletzungen prüfen, wenn diese zum Beispiel Videos hochladen. Dem Urteil vorangegangen war ein Rechtsstreit zwischen der belgischen Rechtevereinigung Sabam und dem sozialen Netzwerk Netlog in den Niederlanden. Das Netzwerke sollte mit einem Filtersystem mögliche Urheberrechtsverletzungen auf den Seiten seiner Nutzer aufdecken.

Netlog zählt mehr als 95 Millionen Mitglieder, täglich sind über zehn Millionen Menschen auf den Seiten des Netzwerks unterwegs. Ähnlich wie bei Facebook können die Nutzer eigene Profilseiten anlegen, sich miteinander unterhalten und Daten austauschen. Gerade diese Möglichkeit bringt Sabam zu der Annahme, dass dort auch illegal Musik und Filme den Besitzer wechseln. Dies sollte mit Filtern unterbunden werden.

Laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs verstoßen die aber gegen die Informationsfreiheit der Nutzer un den Schutz personenbezogener Daten (AZ: C 360/10). Der Nutzer werde überwacht und identifizierbar gemacht. Gerade das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten und auf freien Informationszugang seien in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert. Auch kritisierte der EuGH, dass die nötige Technik sehr teuer und von den Providern selbst getragen werden müsste. Das wiederum widerspreche dem Schutz der unternehmerischen Freiheit.

Erfreut über das Urteil zeigte sich besonders der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco). Eco-Vorstandsmitglied Oliver Süme sagte, das Urteil bestätige, dass Hosting-Provider nicht für Inhalte haften, von denen sie keine Kenntnis haben. Nun gebe es endlich eine endgültige Absage an alle, die Filter-Technologien zur Überwachung von Kundendaten forderten.