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‘Engage’ plant Konservierung des Urheberrechts

Der unionsnahe Verein namens „EnGAGE“ informiert auf einem Informationsportal im Internet über die Thematik Urheberrecht und Filesharing - ist dabei aber sehr einseitig - Foto von: © fovito - Fotolia.com

Der unionsnahe Verein namens „EnGAGE“ informiert auf einem Informationsportal im Internet über die Thematik Urheberrecht und Filesharing - ist dabei aber sehr einseitig - Foto von: © fovito - Fotolia.com

Das Thema Urheberrecht und Internet sorgt schon seit einiger Zeit für heiße Debatten. Klar ist, dass das “neue Medium” eine neue Form der Verwertung von kreativem, geistigem Eigentum braucht. Wie diese aber aussehen soll, ist noch immer ungewiss. Ein unionsnaher Verein namens „Engage“ will mit einem Informationsportal im Internet über die Thematik informieren.

Geistiges Eigentum schützen

Neutrale Infos und Fakten sucht man auf den Seiten allerdings vergeblich. Das Portal schlägt sich klar auf Seite der alten Schule, die das geistige Eigentum im Internet streng schützen will und das Urheberrecht als „rechtlichen Anker“ für die Kultur sieht. Hinter dem Portal stecken die Kölner Forschungsstelle für Medienrecht und die Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften der Fachhochschule Köln. Finanziert wurde das Projekt von der Regierung, genauer gesagt aus dem Topf des Kulturstaatsministers Bernd Neumann von der CDU. Der scheint beim Erstellen der Seiten auch den Ton angegeben zu haben: Der konservative Politiker fordert schon lange ein härteres Vorgehen gegen illegale Filesharer und legte sich deswegen auch schon mit der Justizministerin an.

Pauschalisierender Verein

„Engage“ informiert nicht nur nicht, sondern pauschalisiert und lädt die Debatte nur noch weiter auf. Doch damit nicht genug: Die Seite wirkt wie eine Werbung für harte Warnmodelle, bei denen Internetanbietern eng mit der Polizei kooperieren. Verzeichnen sie Urheberrechtsverletzungen, leiten sie die Informationen sofort weiter. Das Verfahren ist bereits in Frankreich und den USA etabliert, in Deutschland gilt es als umstritten und datenschutzrechtlich äußerst problematisch. Blickt man auf den Seiten von „Engage“ in die Rubrik „Meinungen“, findet man lediglich positive Stellungsnahmen für das härtere Durchgreifen gegen Filesharer. Mit ein wenig Recherche findet man schnell heraus, dass „Engage“ auf alles andere als neutrales Personal setzt: Der Vorsitzende, der Jura-Professor Rolf Schwartmann, ist ein Fürsprecher für das umstrittene „Two-Strikes-Modell“, der Geschäftsführer Henner Hentsch gleichzeitig Mitarbeiter des CDU-Abgeordneten Günter Krings, der Urheberrechts-Hardliner der Union überhaupt. Peinlich.

EU stimmt gegen Acta

© oxygen64 - Fotolia.com

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Eine Mehrheit dreier Ausschüsse des Europa-Parlamentes hat gegen das umstrittene Acta-Abkommen gestimmt. Dem gesamten Parlament in Straßburg wird das Abkommen im Juli vorgelegt. Das internationale Handelsabkommen hatte den Zweck, geistiges Eigentum besser zu schützen. Kritiker bemängelten, die Rechte von Internet-Nutzern würden durch das Abkommen zu sehr beeinträchtigt. 

Die EU-Kommission und Industrieländer aus Nordamerika und Asien hatten Acta ausgehandelt; einige EU-Mitgliedsstaaten haben es auch schon unterzeichnet. Als das Abkommen jedoch dem EU-Parlament zur Ratifizierung vorgelegt wurde, wurden Proteste laut. 

Die Kritik richtete sich in erster Linie gegen die Eingriffe in die Privatsphäre von Internet-Usern. Bemängelt wurde auch, dass die Rechtsdurchsetzung in private Hände kommt: So verpflichtet Acta Internet-Provider dazu, ihre Kunden zu überwachen und zu ermahnen, wenn sie Urheberrechtsverstöße bemerken. Dass die Öffentlichkeit bei den Verhandlungen ausgeschlossen wurde, empfanden viele Beobachter als undemokratisch. 

Auch für die Abstimmung vor dem Europa-Parlament im Juli wird nun eine Ablehnung erwartet; diese Richtung gaben die Abstimmungen in den einzelnen Ausschüssen vor. Die EU-Kommission will die Vorlage verteidigen, auch, indem sie das europäische Gerichtshof zu Rate zieht. 

Eine Prüfung durch den Gerichtshof kann bis zu achtzehn Monate in Anspruch nehmen. Und selbst, wenn das Gericht keine Einwände gegen das Abkommen haben sollte, ist nicht sicher, dass es in Kraft treten wird. Selbst die EU-Kommissarin Neelie Kroes hat verlauten lassen, dass sie nicht daran glaubt, dass Acta je in Kraft treten wird. 

Neben den EU-Ländern, welche durch die EU-Kommission vertreten werden, waren Australien, Neuseeland, die USA, Kanada, Mexiko, Japan, Singapur, Südkorea, Jordanien, Marokko, die Vereinigten Ararbischen Emirate und die Schweiz unter den Verhandlungspartnern. Die Vereinigten Arabischen Emirate und Jordanien blieben bereits nach der ersten Verhandlungsrunde den Sitzungen fern. In einem Dutzend Europäischen Ländern wurde die Ratifizierung vorerst auf Eis gelegt, darunter auch in den Niederlanden, Österreich und Deutschland.

 

 

Berlins Justizminister zum Urheberrecht

© Elnur - Fotolia.com

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Im Kanzleramt von Frau Merkel fand vor Kurzem ein hochinteressanter Gipfel statt. Dieser setzte sich mit der Zukunft Deutschlands im IT-Bereich auseinander, wo die ganze Elite bei ihr vorsprechen bzw. diskutieren durfte. Im Vordergrund standen dabei vor allem die Fragen, was die Politik in Deutschland tun kann, um die eigene Nation im IT- und Internetbereich konkurrenzfähiger zu machen. Dabei sollten auch eventuelle gesetzliche Vorgaben besprochen werden.

Nicht mit von der Partie war ein sehr erfahrener Mann. Dabei handelt es sich um Berlins Justizsenator Thomas Heilmann. Dieser war in vergangener Zeit sogar einmal der Internetbeauftragte der Bundeskanzlerin, hat sich nun jedoch anderen Bereichen gewidmet. Dem Internet hat er trotzdem nie ganz abgeschworen und hat aufgrund seiner Auseinandersetzung mit dem Urheberrecht auch noch viel mit dem Medium zu tun.

So führt für Heinemann kein Weg daran vorbei das Urheberrecht zu überarbeiten und an die moderne Zeit anzupassen. Jedoch ist er sich nicht sicher, ob er die Ansichten der Regierung mittragen kann und ob es nicht andere Wege geben müsse diese anzupassen. So wird derzeit viel davon geredet, dass man global Gesetze schaffen müsse, um das Internet unter Kontrolle zu bekommen und somit die Kriminalität zu verringern. Doch nach der Meinung des Justizsenators wird da ein Schritt vor dem anderen getan. So sei es erst einmal wichtiger auf nationaler Ebene ein Gesetzeskonstrukt zu erschaffen und dies dann möglichst europaweit zu etablieren.

Ein anderer Punkt, der Heilmann außerdem sehr wichtig ist, dreht sich um die vermeintliche Kriminalität von normalen Internetnutzern. So könne es nicht sein, wenn zwei Freunde sich privat untereinander ein Lied zu schicken und dafür mit einer Strafe rechnen müssen. Viel wichtiger sei es gegen großen Firmen vorzugehen, die Tauschportale anbieten oder aber komplette Kinofilme streamen.

Musikindustrie wird zum Gegner des Internets

 © greenpapillon - Fotolia.com

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Es gibt wohl kaum zwei Parteien, die so verfeindet gegenüber stehen wie die Musikindustrie und das Internet an sich. So war es doch mit dem Start des Internets und der etwas höheren Bandbreite damals so, dass die Tauschbörsen aus dem Boden schossen und viele Menschen diese auch nutzten. Dabei wurden Filme, aber vor allem eben auch Musikdateien ausgetauscht und somit das Urheberrecht verletzt. Das war an sich eine illegale Angelegenheit, also eine Straftat. Doch die Musikindustrie unternahm nur Versuche dagegen, jedoch nicht für die jungen Hörer. So wurden zahlreiche Unterlassungsklagen rausgegeben, die Musikindustrie blieb ihrem Vertriebsweg jedoch treu. Dafür bezahlt sie bis heute, da sie bei einer ganzen Generation den Ruf einer Mafia weghat. Und diesen Ruf wird sie wohl auch nicht mehr rehabilitieren können und sich somit für die nächsten Jahrzehnte nachhaltig geschadet haben. Dabei zeigen andere Unternehmen wie man die Innovation, die das Internet anbietet auch wirklich nutzen kann. Immerhin war es damals Apple, die der Musikindustrie auch zu einem fulminanten Sprung verhalf.

So sorgte die Einführung des iPods dazu, dass auch ein iTunes Store erschien, über den Musik erworben werden konnte. Als diese ohne Kopierschutz verkauft wurde gingen auch schlagartig die illegalen Downloads zurück. Sodass alle Prognosen der Musik-Experten falsch waren und diese ziemlich schnell verstummten. Doch im Nachhinein haben sie auch keine eigenen Anbieter erstellt, um den Bedürfnissen der Kunden gerecht zu werden. Außerdem ist es auch besorgniserregend, dass die Filmindustrie nun genau den gleichen Fehler zu machen scheint, anstatt brauchbare Portale anzubieten. Man darf gespannt sein, ob es bei jedem Medium, welches den Sprung in die Online-Vermarktung schafft, solche Probleme vorprogrammiert sind, oder ob es irgendwann eine Branche schafft sich richtig zu verhalten und vor allem dem Kunden entgegen zu kommen.

Kino.to-Nutzer geraten ins Visier der Staatsanwaltschaft

© Scanrail - Fotolia.com

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Viele Cineasten haben den Dienst der Onlineplattform kino.to genutzt und teilweise sogar dafür gezahlt, damit sie unlimitiert und störungsfrei die dort gestreamten Hollywood-Filme oder TV-Serien anschauen konnten. Nun kann es sein, dass nicht nur die Betreiber zur Rechenschaft gezogen werden, sondern auch die ehemaligen Nutzer der Plattform. Ihnen wird von der Dresdener Staatsanwaltschaft Mithilfe zu einer Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. Nun soll geprüft werden, inwieweit man die Nutzer belangen kann. 

Bislang kam es zu keiner Untersuchung, ob auch die Nutzer und nicht nur die Betreiber sich eines strafrechltlichen Vergehens schuldig gemacht haben. Die Frage, ob das reine Abspielen eines Streams schon eine Urheberrechtsverletzung darstellt, ist bislang gesetzlich nicht geklärt, da der letzte und derzeit gültige Gesetzesentwurf noch vor der Entwicklung von massenfunktionalen Streamingdiensten erlassen wurde. 

Die Nutzer, die die Dresdener Staatsanwaltschaft belangen möchte, konnten über die PayPal Transfers ermittelt werden. Kunden hatten kino.to so online mitfinanziert, um unterbrechungsfreie Streams zu geniessen.

Allerdings gibt es auch Stimmen der Justiz, die einen derartigen strafrechtlichen Prozess für albern und völlig irrsinnig halten. Gerade weil nicht klar sei, ob es sich wirklich um ein Verbrechen handelt. Vor allem aber deswegen, weil alles dafür spräche, dass es sich um keine Urheberrechtsverletzung handeln kann, da nichts in den “illegalen Besitz” des Kunden kommt.

Eine Theorie, warum die Dresdener Staatsanwaltschaft so einen Prozess vorantreibt, scheint hier eher der Aspekt der Einschüchterung. Es soll ganz bewusst Panik gemacht werden, die den Internetnutzern Angst machen soll, dass sie mit hohen Freiheitsstrafen zu rechnen habe, wenn man sich einen Hollywoodblockbuster auf einem Streamingportal anschaut. Sollte es einen neuen Gesetzesentwurf geben, kann man davon ausgehen, dass das Anschauen von Streams keine Straftat bedeutet.

Europaeischer Gerichtshof entscheidet ueber Webfilter

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine wichtiges Urteil in Sachen Urheberrechtsschutz im Internet erlassen. Demnach sind Filter zur Prävention von Urheberrechtsverletzungen verboten, weil sie die Meinungsfreiheit einschränken. Damit müssen die Provider und Hoster nicht die Inhalte von Nutzern auf Urhebererchtsverletzungen prüfen, wenn diese zum Beispiel Videos hochladen. Dem Urteil vorangegangen war ein Rechtsstreit zwischen der belgischen Rechtevereinigung Sabam und dem sozialen Netzwerk Netlog in den Niederlanden. Das Netzwerke sollte mit einem Filtersystem mögliche Urheberrechtsverletzungen auf den Seiten seiner Nutzer aufdecken.

Netlog zählt mehr als 95 Millionen Mitglieder, täglich sind über zehn Millionen Menschen auf den Seiten des Netzwerks unterwegs. Ähnlich wie bei Facebook können die Nutzer eigene Profilseiten anlegen, sich miteinander unterhalten und Daten austauschen. Gerade diese Möglichkeit bringt Sabam zu der Annahme, dass dort auch illegal Musik und Filme den Besitzer wechseln. Dies sollte mit Filtern unterbunden werden.

Laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs verstoßen die aber gegen die Informationsfreiheit der Nutzer un den Schutz personenbezogener Daten (AZ: C 360/10). Der Nutzer werde überwacht und identifizierbar gemacht. Gerade das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten und auf freien Informationszugang seien in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert. Auch kritisierte der EuGH, dass die nötige Technik sehr teuer und von den Providern selbst getragen werden müsste. Das wiederum widerspreche dem Schutz der unternehmerischen Freiheit.

Erfreut über das Urteil zeigte sich besonders der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco). Eco-Vorstandsmitglied Oliver Süme sagte, das Urteil bestätige, dass Hosting-Provider nicht für Inhalte haften, von denen sie keine Kenntnis haben. Nun gebe es endlich eine endgültige Absage an alle, die Filter-Technologien zur Überwachung von Kundendaten forderten.