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Das EU-Parlament hat einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt, der Cyberattacken härter bestraft. 50 Abgeordnete haben den Entwurf unterstützt, einer stimmte dagegen, drei haben sich enthalten. “Hartnäckige Angriffe”, gemeint sind Cyberattacken, sollen in Zukunft mit mindestens zwei Jahren Haft bestraft werden. Des weiteren können “erschwerende Umstände” den Hackern sogar bis zu fünf Jahre hinter Gittern einbringen. Unter “erschwerenden Umständen” versteht das Parlament Angriffe mit Botnetzen und den Angriff auf wichtige Infrastrukturen, also zum Beispiel Kraftwerke oder Verkehrsleitsysteme. Grund für die Verschärfung sind wahrscheinlich die Angriffe vom letzten Jahr auf Sony, die dem Unternehmen erheblichen Schaden verursacht haben, und auch die diversen Aktionen von Anonymous.
Ein kompliziertes Unterfangen ist der sogenannte “Hacker-Paragraph” im Gesetzesentwurf. Er besagt, dass auch die Distribution von Hacker-Tools und -Software (die begrifflich nicht näher definiert sind) strafbar ist. Der Haken: Auch beispielsweise Entwickler und Administratoren benutzen diese Werkzeuge in ihrer täglichen Arbeit. Doch hauptsächlich soll es um Hacker gehen, die eindeutig der organisierten Kriminalität nachgehen. Die EVP-Abgeordnete Monika Hohlmeier spricht gegenüber Golem auch von Anonymous (die auch ausdrücklich im Entwurf erwähnt sind). Bei deren Aktionen handle es sich “immer um den anautorisierten Zugang und das unautorisierte Abfangen von Daten. Und dann ist das eine Straftat im Sinne des Gesetzesentwurfs.” Dagegen schließt sie “leichte Fälle” von dieser Maßregelung aus. Damit sind Aktionen gemeint, bei denen kein Schaden entsteht.
Jetzt versuchen Parlament und Rat sich über das Gesetz zu einigen. Bereits im Sommer 2012 soll das über die Bühne gegangen sein. Ausserdem wurde ein “Cybercrime-Zentrum” angekündigt, das sich speziell mit derartigen Fällen befassen soll.
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