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EU fordert höhere Strafen für Hacker

© Henner Damke - Fotolia.com

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Das EU-Parlament hat einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt, der Cyberattacken härter bestraft. 50 Abgeordnete haben den Entwurf unterstützt, einer stimmte dagegen, drei haben sich enthalten. “Hartnäckige Angriffe”, gemeint sind Cyberattacken, sollen in Zukunft mit mindestens zwei Jahren Haft bestraft werden. Des weiteren können “erschwerende Umstände” den Hackern sogar bis zu fünf Jahre hinter Gittern einbringen. Unter “erschwerenden Umständen” versteht das Parlament Angriffe mit Botnetzen und den Angriff auf wichtige Infrastrukturen, also zum Beispiel Kraftwerke oder Verkehrsleitsysteme. Grund für die Verschärfung sind wahrscheinlich die Angriffe vom letzten Jahr auf Sony, die dem Unternehmen erheblichen Schaden verursacht haben, und auch die diversen Aktionen von Anonymous. 

Ein kompliziertes Unterfangen ist der sogenannte “Hacker-Paragraph” im Gesetzesentwurf. Er besagt, dass auch die Distribution von Hacker-Tools und -Software (die begrifflich nicht näher definiert sind) strafbar ist. Der Haken: Auch beispielsweise Entwickler und Administratoren benutzen diese Werkzeuge in ihrer täglichen Arbeit. Doch hauptsächlich soll es um Hacker gehen, die eindeutig der organisierten Kriminalität nachgehen. Die EVP-Abgeordnete Monika Hohlmeier spricht gegenüber Golem auch von Anonymous (die auch ausdrücklich im Entwurf erwähnt sind). Bei deren Aktionen handle es sich “immer um den anautorisierten Zugang und das unautorisierte Abfangen von Daten. Und dann ist das eine Straftat im Sinne des Gesetzesentwurfs.” Dagegen schließt sie “leichte Fälle” von dieser Maßregelung aus. Damit sind Aktionen gemeint, bei denen kein Schaden entsteht. 

Jetzt versuchen Parlament und Rat sich über das Gesetz zu einigen. Bereits im Sommer 2012 soll das über die Bühne gegangen sein. Ausserdem wurde ein “Cybercrime-Zentrum” angekündigt, das sich speziell mit derartigen Fällen befassen soll.

Kritik an US-Datenschutzregelung

© Wilm Ihlenfeld - Fotolia.com

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Die US-Regierung hat über neue Datenschutzregelungen im Internet nachgedacht. Ziel sei es, die Privatsphäre der User zu besser zu schützen. Doch schon jetzt wird bemängelt, dass die Regeln zu schwach seien, da sie den Unternehmen weiterhin einräumt, viele Daten zu sammeln und zu nutzen.

Anstoß für die Debatte gaben die neuen Datenschutzbestimmungen von Google sowie die Auswertung und das Auslesen von Kundenkontaktdaten über Apps. Am vergangenen Donnerstag hat die US-Regierung darauf mit einer Richtlinie reagiert, die in Zukunft besser die Verbraucher schützen soll. Im Prinzip ist die Consumer Privacy Bill of Rights eine Charta, die sich im weitesten Sinne an den Richtlinien der EU orientiert.

Zunächst erscheint einem die Charta nicht besonders neu vor dem Hintergrund der EU Richtlinien. Es gibt insgesamt sieben Richtlinien, die früher oder später für Alle  im Bezug auf der Erhebung von privaten Daten gelten sollen. Im Groben soll es den Nutzern möglich sein, Kontrolle über ihre ihre Daten zu haben und den Zugriff auf diese nachvollziehen zu können. Die Unternehmen müssen sich auf Grundlage der Charta dazu verpflichten, nur so viele Daten wie nötig zu sammeln und diese wieder zu löschen, wenn sie nicht mehr gebraucht werden.

Insgesamt bleibt die Charta aber nicht mehr als ein Versuch, denn sie gilt als eine freiwillige Richtlinie. Nur Unternehmen, die zusagen, sich an die Richtlinien zu halten, können bei einem eventuellen Verstoß auch gerügt werden. Wie dieses Rügen aussehen soll, bleibt aber auch fraglich – ohne entsprechende Gesetze ist eine Sanktionierung schwierig. Und Gesetze werden bekanntermaßen in Wahljahren kaum beschlossen. Kritisch zu beobachten ist auch, dass ausgerechnet Vertreter aus der Wirtschaft bei der Ausarbeitung der genauen Regeln miteinbezogen werden sollen. Datenschützer warnen, dass sich durch das Zusammenwirken mit der Wirtschaft das eigentliche Anliegen, Datenschutz, zu Gunsten wirtschaftlicher Interessen verwässern könnte.