Ihr Browser (Internet Explorer 7 oder tiefer) ist stark veraltet. Das Programm ist aufgrund seiner vielen Sicherheitslücken mittlerweile berühmt-berüchtigt. und zeigt auch nicht alle Features dieser und anderer Webseiten korrekt an. - Lernen Sie, wie Sie Ihren Browser aktualisieren können.
X

Chaos Computer Club mischt sich ein

Technik macht Datenüberwachung im Internet kinderleicht. - Foto von: © panthermedia.net/ balefire9 (J R Bale)

Technik macht Datenüberwachung im Internet kinderleicht. - Foto von: © panthermedia.net/ balefire9 (J R Bale)

„Wir werden uns einmischen müssen“, sagt Constanze Kurz auf dem Hacker-Kongress 29C3. Die Sprecherin des Chaos Computer Clubs, die den Kongress ausrichten, warnt vor der sogenannten Deep Packet Inspection. Das ist ist eine gefährliche Technik der Datenüberwachung. In Russland und China ist sie ein Hilfsmittel der Zensur. Auch in Deutschland kommt die Technik zum Einsatz.

Was genau ist Deep Packet Inspection?

Um das Tauschen von großen Datenmengen zu verhindern, installieren Mobilfunk-Provider Systeme, die in Datenpakete hineinschauen können. Deep Packet Inspection nennt sich diese Software, die in Russland der Grundstein für die Internetüberwachung ist. Mit der Technik lässt sich nicht nur das Filesharing sperren, sondern es können auch Websites sofort blockiert werden, die verbotenen Inhalt anbieten.

In Russland hat der Geheimdienst einen direkte Zugang zu den Providern, um in die Datenpakete Einsicht zu bekommen. Eigentlich darf der Geheimdienst nur mit einem Gerichtsbeschluss die Daten durchleuchten, doch die Provider können gar nicht nachverfolgen, wann und wer „abgehört“ wird.

Grundstein der Überwachungsmaschine

Was in Russland das Rückrad der Überwachungsmaschine ist, kommt auch in Deutschland zum Einsatz. Provider richten Deep Packet Inspection Systeme ein, um Filesharing oder die Skype-Nutzung zu unterbinden. Um das System zur Zensur- und Überwachungsmaschine zu machen, reichen wenige Handgriffe in der Konfigurationsdatei – die sind in wenigen Minuten gemacht.

Noch entscheidet die Gesetzeslage

Der Urheberrechtslobby kommt diese Technik nur ganz recht. Die Urheberschützer fordert das System auch für den Schutz des Urheberrechts einzusetzen. Das heißt, es wird in Echtzeit möglich, in den Datenverkehr reinzuschauen, ob ein Nutzer Urheberrechtsverletzungen begeht.

Noch gilt es als Eingriff in das Fernmeldegeheimnis, doch Gesetzte ändern sich ziemlich schnell, bemerkt Internetaktivist Markus Beckedahl. Die Kongressteilnehmer rufen gegen den Einsatz des Systems zum Widerstand auf und erinnern an den Protest gegen das Acta-Abkommen. Sorge haben die Aktivisten, gerade weil SPD und Union sich wieder für die Einführung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung einsetzten.

Google muss zahlen – 22,5 Mio Dollar für Safari-Tracking

Mit sogenannten Cookies hat Google das Surfverhalten von Safari-Nutzern ausspioniert. - Foto von: © panthermedia.net/ viperagp (George Tsartsianidis)

Mit sogenannten Cookies hat Google das Surfverhalten von Safari-Nutzern ausspioniert. - Foto von: © panthermedia.net/ viperagp (George Tsartsianidis)

Über einen Keks, der einem heimlich in die Tasche geschoben wird, würden sich die meisten unter uns freuen. Anders geht es den Nutzern des Browsers Safari. Ihnen wurde vom Suchriesen Google ein digitaler Keks, ein Cookie, untergeschoben, der ihnen gar nicht schmeckte. Mit dem Cookie konnte Google lange Zeit unbemerkt die Safari-User ausspionieren, obwohl diesen zuvor zugesichert wurde, dass ihre Datenschutz-Richtlinien akzeptiert und respektiert werden. In einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Google und der US-amerikanischen Regulierungsbehörde Federal Trade Commission (FTC) wurde Google nun zur Zahlung einer Rekordstrafe von 22.5 Millionen Dollar verurteilt. Dies ist die höchste Sanktion, die die FTC jemals wegen Verstößen gegen ihre Abmachungen ausgesprochen hat.

Schon 2011 spionierte Google Emails aus

Besondere Brisanz erhält der Fall durch die Vorgeschichte. Google hatte schon einmal Ärger wegen dem Datenschutz. Im Jahr 2011 gerieten die Kalifornier mit der FTC aneinander, weil Google aus Emails-ausgespähte Nutzerdaten unberechtigt für den inzwischen eingestellten Service Google-Buzz nutzte. In einer damals geschlossenen Vereinbarung verpflichtete sich Google zu einer Strafe von 16.000 Dollar pro Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen und je Tag.

Consumer Watchdog fordert höhere Strafen

Die Verbraucherschützer von Consumer Watchdog kritisierten die Höhe der Strafe. Für Google sei angesichts des Jahresumsatz von 40 Milliarden US-Dollar die Strafe trotz der enormen Geldsumme viel zu gering. Es wird vermutet, dass Google allein mit der Umgehung des Datenschutzes bei Safari vier Millionen Dollar verdiente. Nun sollen die gesammelten Daten vernichtet werden, so zumindest die Forderung von Consumer Watchdog. Die Datenschützer sahen in dem Urteil trotzdem einen Teilerfolg. Die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit in Bezug auf Datenschutz habe sich erhöht. Trotzdem werde noch zu wenig unternommen, um den Verbraucher vor unerlaubtem Umgang mit seinen Daten zu schützen, deshalb gelte es, weiter auf dieses Thema hinzuweisen.

Facebook – Wie unsicher sind unsere Daten?

Sicherheitslücke bei Facebook - Foto von: © Robert Kneschke - Fotolia.com

Sicherheitslücke bei Facebook - Foto von: © Robert Kneschke - Fotolia.com

Und wieder erreicht uns die Nachricht einer Sicherheitslücke bei Facebook.
Diesmal geht es um unsere Telefonnummern, welche sich scheinbar relativ leicht auslesen lassen. Anhand eines leichten Scripts kann ein Hacker auf sämtliche Telefonnummern zugreifen, wenn die Sicherheitseinstellungen des Nutzers nicht dementsprechend angepasst sind.
Der Fehler liegt insbesondere darin, dass Facebook die Suchanfragen laut dem Sicherheitsexperten Surya Prakash nicht zu limitieren scheint. Unter diesen Umständen wäre folgendes Szenario möglich.
Hacker könnten sich mithilfe eines schnell geschriebenen Scripts eine Liste mit Handynummern generieren. Mithilfe von Facebook wäre es ein Kinderspiel, die dazugehörigen Daten herauszufinden. Würden sie diese Daten auf dem Schwarzmarkt anbieten, würden sie sicher einige Abnehmer finden.

Prakash teilte Facebook bereits im August seine Entdeckung mit. Diese Aussage wurde jedoch von Facebook vorerst als falsch abgestempelt. Wie Prakash herausfand, ist die Limitierung zum Beispiel auf der mobilen Version von Facebook nicht gegeben.

Tyler Borland, ebenfalls Sicherheitsexperte unternahm einen weiteren versuch auf diesem Gebiet. Laut seinern aussage it es möglich mindestens zehn Suchanfragen zur selben Zeit bei Facebook zu stellen. Mit seinem Script war es ausserdem möglich pro Sekunde erhielt er den Namen zu einer Telefonnummer. Würde man das einmal hochrechen und sich ein Angreifer die Mühe machen mithilfe eines verbesserten Scripts in einem Botnetzwerk ca. 100.000 Rechnern laufen zu lassen, wäre es ihm innerhalb von Tagen möglich sämtliche Telefonnummern einem Facebookprofil zuzuordnen.

Mittlerweile hat Facebook die Sicherheitslücke eigenen Angaben nach bereits geschlossen. Trotzdem sollten Sie mit ihren Einstellungen lieber auf Nummer sicher gehen. Es reicht nämlich nicht aus wenn Sie die Sichtbarkeit ihrer Telefonnummer unter „Informationen bearbeiten“ auf „Nur ich„ gestellt wurde. Sie müssen zusätzlich in Ihren „Privatsphäre-Einstellungen“ unter dem Punkt „Funktionsweise von Verbindungen“ die „Einstellungen bearbeiten“ von „alle“ auf „Freunde“ oder „Freunde von Freunden“ stellen.

Facebook macht User zu Verrrätern

© grizzlybaerin - Fotolia.com

© grizzlybaerin - Fotolia.com

Bespitzelung 2.0 hat begonnen. Bei Facebook sollen sich Freunde gegenseitig verpetzen. Wie und warum? Nun derzeit tauchen Umfragen auf Facebook auf, die Nutzer zu Freunden und ihren Nutzernamen befragen. So sollen sie preisgeben, ob Freund XY tatsächlich mit vollem Namen „BlaBlondy“ heißt oder nicht. Sinn und Zweck ist hierbei die Erstellung eines Melderegisters, dessen Angaben auf realen Namen und anderen Daten basieren sollen. Pseudonyme werden bei Facebook nicht gern gesehen. Tatsächlich soll Facebook Nutzer löschen, wenn sie merken, dass die Person eines Accounts keinen realen Namen benutzt. Dieser wird auch erst wieder freigeschaltet, wenn er sich mit seinem eigenen Namen anmeldet und dem dazugehörigen Pass oder Personalausweis zeigt.

Das klingt alles nach Mitteln eines Polizeistaates und wird trotzdem von Milliarden von Menschen auf der ganzen Welt geduldet. Facebook selbst verteidigt sich folgendermaßen. Man möchte den Nutzern mehr Sicherheit bieten. Dabei bedenkt Facebook anscheinend nicht, dass einige der Facebooknutzer aus gutem Grund ihren reellen Namen nicht preisgeben. So gibt es Stalkingopfer oder politisch verfolgte Menschen, die nicht gefunden werden wollen. Aber auch diejenigen, die ihre Daten nicht weitergeben möchten, weil sie nicht ausspioniert werden wollen, werden von Facebook nicht gerade geschützt. Wenn es nach den Betreibern der Plattform geht, soll jeder User seinen Namen, Bild, Geschlecht und diverse private Informationen angeben.

So ist es mit einer speziellen Software mittlerweile möglich, einen Menschen auf der Straße zu fotografieren und diesen im Netz suchen zu lassen. Zudem kann man die sexuelle Orientierung anhand der öffentlich gemachten Daten zu erschließen. Und auch Kriminelle können ihre Opfer ausspionieren und sich Zugang zu deren Daten verschaffen. Hier passiert gerade etwas, was niemand versucht zu verhindern und wer sich an das Statement der ehemaligen Facebook-Managerin Randi Zuckerberg erinnert, die die Anonymität im Internet abschaffen wollte, weiß, dass das erst der Anfang ist.  

Transparency Report von Google

© MacX - Fotolia.com

© MacX - Fotolia.com

Das Internet soll die Erde zu einem offeneren, vernetzteren und transparenteren Planeten machen. Gerade der Transparency Report von Google macht den Idealisten jedoch sorgen: Die Zahl der Löschanfragen ist 2011 massiv angestiegen. Auch Anfragen nach Nutzerdaten hätten zugenommen, was wiederum Datenschützern Sorgen bereiten dürfte.

Die meisten Löschanfragen kamen aus den USA. Sie bezogen sich auf 6 192 verschiedene Inhalte – mehr als viermal so viele wie noch 2010. In mehr als neun von zehn Fällen kam Google diesen Gesuchen auch tatsächlich nach. 

Dass die Rechtssprechung in Bezug auf Internet-Inhalte in jedem Land anders ist, zeigte sich auch im Verhältnis des amerikanischen Internet-Unternehmens zu Anfragen aus anderen Jurisdiktionen. So leistete Google keiner einzigen der 219 Anfragen folge, die aus Russland, der Türkei und aus Ungarn kamen. Diese Diskrepanz zwischen Wertvorstellungen hat die für den Transparency Bericht verantwortliche Google Policy Analystin, Dorothy Chou, in ihrem Blogpost zum Bericht auch angesprochen. Sie zeigte sich besorgt darüber, dass Zensurversuche zunehmend auch aus westlichen Demokratien stammen. Dabei erwähnte sie insbesondere Polen und Spanien. 

Der Transparency-Bericht erzählt nichts über die Zusammenarbeit mit den US-Kriminalbehörden, wenn es um die Verfolgung von Kriminellen geht. Experten vermuten aber, dass der Anstieg der allgemeinen Anfragen und die hohe Zustimmungsrate darauf zurückzuführen sind, dass Google in die Pflicht genommen wird, bei dringenden Suchanfragen IP-Adressen seiner Nutzer herauszugeben. Das Unternehmen selbst sagt dazu nur, die Zusammenarbeit mit den Behörden „funktioniere“. 

Wer hier Geheimniskrämerei vermutet, sollte allerdings bedenken, dass Google noch ziemlich gut da steht. Es ist bisher der einzige Internet-Dienstleister, der einen solchen Bericht überhaupt vorlegt. Bei anderen Unternehmen würde auch eine sehr enge Zusammenarbeit mit den Behörden in keiner Statistik auftauchen.

Datensicherheit: Alternative zu Google?

© so47 - Fotolia.com

© so47 - Fotolia.com

Die Erfolgsgeschichte des US-amerikanischen Unternehmens Google schien kaum zu bremsen: Doch seit der Ankündigung, die Nutzerdaten aus allen Diensten und Plattformen zusammenzuführen, machen sich immer mehr Internet-Benutzer sorgen um ihren Datenschutz und ihre Privatsphäre. Davon profitieren Alternativen zu Googles Diensten, wie etwa die Suchmaschine DuckDuckGo – mit rasanten Wachstumsraten. Hat sich Google mit seiner bedenklichen Datenschutzerklärung zu weit aus dem Fenster gelehnt?

In den am 1. März in Kraft getretenen neuen Datenschutzrichtlinien kommt alleine 15 Mal das Wort “möglicherweise” vor. Auch eine Untersuchung der französischen Datenschutzkomission kommt zum Ergebnis, dass es kaum möglich ist, herauszufinden, welche Daten zwischen welchen Google-Diensten zu welchen Zwecken ausgetauscht werden. Google selbst versucht den Eindruck zu wahren, nichts würde sich durch die neue Richtlinie ändern. Auf Pressekonferenzen heißt es, es würden genau so viele Daten wie früher gesammelt, nur dass diese nun verknüpft würden, um bessere Suchergebnisse und Werbung für die Kunden anbieten zu können.

Doch nicht nur Datenschützer, sondern auch viele Internetbenutzer möchten nicht zum gläsernen Kunden werden und sind verunsichert. Am selben Tag, an dem Google die Umstellung ankündigte, erreichte die alternative Suchmaschine DuckDuckGo 730.000 direkte Zugriffe – und damit einen neuen Rekord. Mittlerweile sind ihre Zugriffszahlen bereits doppelt so hoch. Verspekulieren sich also große Internet-Konzerne, wenn sie auf die Leichtgläubigkeit und Naivität von Internetbenutzern setzen?

Die Suchmaschine durchsucht vor allem Seiten wie Wikipedia, Wolfram Alpha oder auch den Yahoo! Search Boss. Bei jeder Suchanfrage erscheint ganz oben ein Satz, die die Suchanfrage versucht zu beantworten. So kann man unter Umständen viel Zeit sparen und muss sich nicht durch unzählige Suchergebnisse klicken. Auch die Suchoperatoren von Google zur genaueren Sucche funktionieren auf DuckDuckGo.

Datenschutzregelung bei Cloud Computing

© Ye Liew - Fotolia.com

Die Digitalisierung erhält Einzug auf allen Gebieten. Auch Betriebe nutzen immer mehr die raffinierten Entwicklungen, um den Arbeitsalltag zu erleichtern und die Arbeitsabläufe besser organisieren zu können. Jedoch ist das Internet als solches Hilfsmittel immer nicht einfach zu überschauen, zumindest was die Rechtslage angeht. Eine Anwendung, die sich sehr großer Beliebtheit erfreut, ist das Cloud-Computing. Hierbei werden Daten in eine so genannte “Cloud” (Wolke) geladen und so kann sie aus dieser von mehreren Nutzern bzw. Computern aufgerufen und weiterverarbeitet werden.

Dabei gibt es viele Möglichkeiten, wie eine Cloud genutzt werden kann. Vor allem aber gibt es ganz unterschiedliche “Wolken”. Es wird dabei grundsätzlich zwischen den Arten der “Public Cloud”, ein dienstleistender Anbieter, der der Öffentlichkeit eine Cloud anbietet, der “Private Cloud”, die nur innerhalb der eigenen Organisation zugänglich ist und zu guter Letzt der “Community Cloud”, bei der sich viele kleinere Organisation eine Cloud teilen, unterschieden.

Es gibt keine eindeutige Rechtsgrundlage, wodurch sich die Datenschutzregelungen in ihrer Transparenz durchaus komplex werden. Hierbei wird auf mehrere Gesetzbücher verwiesen. Wichtig zu wissen ist, dass es bei einer Regelung darum geht, wo der Server steht, von dem die Cloud betrieben wird. Nach den dortigen Rechten wird dann gehandelt.

Wichtig ist, dass personengebundene Daten sehr geschützt sind. Der, der also eine Cloud von einem Anbieter nutzen möchte, muss sich vorher darüber informieren, dass die Daten auch ordnungsgemäß geschützt werden. In der EU sind in jedem Land die gleichen Rechte und Gesetze zu beachten. Definitiv aber sollte sich ein Unternehmen vorher gründlichst über die Rechtsgrundlagen informieren, die er für seine Zwecke beachten muss. Allerdings ist das Recht – wie so oft – undurchschaubar und zu komplex, als dass man es mit einem kurzen Text aufklären könnte.

Geheimdienste überwachen E-Mails

© Robert Kneschke - Fotolia.com

© Robert Kneschke - Fotolia.com

Das Thema Datenschutz ist seit je her ein sehr sensibles. Seit dem G-10-Gesetz wurde das aus Tradition in Deutschland sehr umfassende Gesetzt zum Schutz der Privatsphäre und des Briefgeheimnisses nun etwas gelockert. Zum einen klingt es nachvollziehbar, dass man Deutschland und auswärtige Soldaten vor terroristischen Attentaten schützen will, andererseits sind die Wege und Maßnahmen dieser Datenüberwachung mit Problemen für die Privatsphäre von Unverdächtigen gekoppelt, die aus Versehen mit in das Raster fallen. 

So ist es dem Bundesnachrichtendienst gestattet, gezielt den Emailverkehr seiner Bürger nach gewissen Schlagwörtern, die im Kontext zu kriminellen oder konspirativen Verschwörungen stehen, zu durchsuchen und auszufiltern. Die Zahl der Suchbegriffe, um die es sich dabei handelt, ist mit 15.300 Begriffen relativ hoch. Einem Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums ist zu entnehmen, dass somit im Jahr 2010 37 Millionen Emails gelesen und durchsucht wurden. 

Bedenklich ist hierbei vor allem eins: Nur ein Bruchteil der durchsuchten Emails hatte wirklich einen investigativen Wert für eine weitere Untersuchung zur Vereitelung einer kriminellen oder terroristischen Planung. Die meisten Emails lieferten keinerlei nachhaltigen Hinweis auf derartige Planungen. Wer einmal “Am Wochenende lassen wir die Bombe platzen!” als eine lustige Paraphrase für den Wunsch nach einer ausgelassenen Party geschrieben hat, zählt zu den Millionen anderen unberechtigterweise überwachten.

Dass nur in 213 Fällen tatsächlich ein Verdachtsmoment bestand und auch bei diesem die Betonung auf dem Wort “Verdacht” stand, ruft nun die Datenschützer auf den Plan, die eine derartige Methode ohne weitere überwachende Instanzen nicht akzeptieren wollen. Verständlicherweise wären richterliche Beschlüsse zur Überwachung in einem Umfang von mehreren Millionen Emails nicht umsetzbar. 

Manche Politiker von der Piratenpartei gehen sogar vom umgekehrten Fall aus. Für Piratenpartei-Chef Nerz handelt es sich beim Vorgehen der Bundesnachrichtendienstes um eine Rasterfahndung, die gegen und nicht für den Bürger untersucht.

Kritik an US-Datenschutzregelung

© Wilm Ihlenfeld - Fotolia.com

© Wilm Ihlenfeld - Fotolia.com

Die US-Regierung hat über neue Datenschutzregelungen im Internet nachgedacht. Ziel sei es, die Privatsphäre der User zu besser zu schützen. Doch schon jetzt wird bemängelt, dass die Regeln zu schwach seien, da sie den Unternehmen weiterhin einräumt, viele Daten zu sammeln und zu nutzen.

Anstoß für die Debatte gaben die neuen Datenschutzbestimmungen von Google sowie die Auswertung und das Auslesen von Kundenkontaktdaten über Apps. Am vergangenen Donnerstag hat die US-Regierung darauf mit einer Richtlinie reagiert, die in Zukunft besser die Verbraucher schützen soll. Im Prinzip ist die Consumer Privacy Bill of Rights eine Charta, die sich im weitesten Sinne an den Richtlinien der EU orientiert.

Zunächst erscheint einem die Charta nicht besonders neu vor dem Hintergrund der EU Richtlinien. Es gibt insgesamt sieben Richtlinien, die früher oder später für Alle  im Bezug auf der Erhebung von privaten Daten gelten sollen. Im Groben soll es den Nutzern möglich sein, Kontrolle über ihre ihre Daten zu haben und den Zugriff auf diese nachvollziehen zu können. Die Unternehmen müssen sich auf Grundlage der Charta dazu verpflichten, nur so viele Daten wie nötig zu sammeln und diese wieder zu löschen, wenn sie nicht mehr gebraucht werden.

Insgesamt bleibt die Charta aber nicht mehr als ein Versuch, denn sie gilt als eine freiwillige Richtlinie. Nur Unternehmen, die zusagen, sich an die Richtlinien zu halten, können bei einem eventuellen Verstoß auch gerügt werden. Wie dieses Rügen aussehen soll, bleibt aber auch fraglich – ohne entsprechende Gesetze ist eine Sanktionierung schwierig. Und Gesetze werden bekanntermaßen in Wahljahren kaum beschlossen. Kritisch zu beobachten ist auch, dass ausgerechnet Vertreter aus der Wirtschaft bei der Ausarbeitung der genauen Regeln miteinbezogen werden sollen. Datenschützer warnen, dass sich durch das Zusammenwirken mit der Wirtschaft das eigentliche Anliegen, Datenschutz, zu Gunsten wirtschaftlicher Interessen verwässern könnte.

Google verstößt mal wieder gegen den Datenschutz

© VRD - Fotolia.com

© VRD - Fotolia.com

Seit dem 1. März gelten neue Datenschutzbestimmungen bei dem Internetriesen Google. Dieser hat seine 70 Internet-Dienste fusioniert und will nun auch die Nutzerdaten zentral sammeln. Datenschutzbeauftragte schlagen Alarm, denn die Vorgehensweise Googles verstößt gegen das EU-Recht.

Nicht zum ersten Mal fällt Google auf durch den lockeren Umgang mit seinen Nutzerdaten. Die französische Datenschutzbehörde CNIL wurde von der EU mit der Überprüfung der neuen Datenschutzbestimmungen Googles beauftragt. Nach einer ersten Auswertung urteilt das Unternehmen, dass Google mit seinen neuen Richtlinien gegen EU Gesetz verstoße. In einem Brief wurde Google-Chef Larry Page auf die Konflikte mit dem EU Recht hingewiesen. Allerdings kam Google nicht der Forderung nach, die Umsetzung der neuen Datenschutzbestimmungen zu verschieben, bis der Konflikt geklärt ist.

Bei den neuen Datenschutz-Richtlinien handelt es sich darum, dass sich Google seit heute das Recht nimmt von seinen Nutzern Daten zu sammeln auf allen Google-Dienste. So unter anderem auf der Google-Suchmaschine, via Googlemail und Youtube. Mit Hilfe der Daten kann Google eine ganz genaues Profil der User anlegen und die Werbung noch gezielter an bestimmte Personen richten.

Google selbst wirbt natürlich nur mit den Vorteilen der neuen Bestimmungen. So werde fortan die Suche im Internet personalisiert. Die Suchmaschinen speichern alte Suchanfragen, sodass sich ein bestimmtes Nutzerprofil ergibt. Bei der zukünftigen Suche werden dem Nutzer dann nur noch Ergebnisse angezeigt, die auf ihn zugeschnitten sind.

Doch die Datenschutzbestimmungen sind nicht der einzige Streit, in den Google verwickelt ist. Die EU erhebt außerdem Vorwürfe, dass Google seine Monopolstellung innerhalb der EU missbrauche und andere Suchmaschinen am Erfolg hindere. Außerdem verstoße Google gegen europäische Wettbewerbsbestimmungen bei der rigiden Umsetzung von Industriestandards. Wer dem Datenklau entgehen will, sollte schnell seine Suchmaschine wechseln. Derzeit gibt es einige Produkte, die damit werben, dass sie ausschließlich als Suchmaschine funktionieren ohne Werbung.