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Acta ist tot! Kommt jetzt Ceta?

Auf ACTA folgt CETA. Kann auch das nächste umstrittene Gesetz gekippt werden?

Auf ACTA folgt CETA. Kann auch das nächste umstrittene Gesetz gekippt werden?

Das Internet als rechtsfreier Raum? Immer wieder hört man aus Regierungskreisen diese Bezeichnung, wenn versucht wird, im internet für mehr Überwachung zu plädieren. Es wird so getan, als wenn die meisten Menschen das Internet lediglich verwenden, um Gesetzeslücken auszunutzen und bestehende Gesetze zu verletzen. Mit solchen Argumenten werden dann Gesetze durchgebracht, die die Freiheit des Einzelnen im Netz beschränken und ihn so streng wie möglich überwachen.

Glücklicherweise gibt es immer noch großen Widerstand gegen viele Pläne der Regierung. Eines der prominentesten Beispiele ist sicher das geplante Acta-Abkommen, das letztlich aufgrund des großen Protestes dagegen zunächst nicht verabschiedet wurde. Damit ist jedoch der Kampf gegen Restriktionen im Internet noch lange nicht vorbei, denn neue Gesetze, die Freiheit im Netz zu beschränken, stehen schon bereit. Nun kommt ein neues Gesetz mit dem Namen „Comprehensive Economic Trade Agreement“, kurz CETA, daher, welches dem ursprünglichen Acta-Abkommen in vielen Punkten gleicht. Auch dagegen mehrt sich jetzt der Widerstand, sodass Anonymus europaweite Proteste angekündigt hat.

Einfach wird es nicht für die Organisationen, geplante Gesetze auch umzusetzen. Inzwischen hat sich ein breiter und gut informierter Widerstand im Internet gebildet. Sobald ein Abkommen in den Verdacht gerät, lediglich zur Beschneidung von Rechten und zur Überwachung genutzt zu werden, ist der Protest gewiss. So wie bei dem Meldegesetz der Bundesregierung, das mittlerweile keiner mehr so wirklich haben möchte. Das Problem bei vielen geplanten Gesetzen ist, dass dadurch nur gewisse Gruppen wirklich profitieren, während die Macht des Einzelnen weiter geschwächt wird. Dadurch würde das Internet aber auch das verlieren, was es in gewisser Weise auch ausmacht.

© fotomek – Fotolia.com

EU stimmt gegen Acta

© oxygen64 - Fotolia.com

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Eine Mehrheit dreier Ausschüsse des Europa-Parlamentes hat gegen das umstrittene Acta-Abkommen gestimmt. Dem gesamten Parlament in Straßburg wird das Abkommen im Juli vorgelegt. Das internationale Handelsabkommen hatte den Zweck, geistiges Eigentum besser zu schützen. Kritiker bemängelten, die Rechte von Internet-Nutzern würden durch das Abkommen zu sehr beeinträchtigt. 

Die EU-Kommission und Industrieländer aus Nordamerika und Asien hatten Acta ausgehandelt; einige EU-Mitgliedsstaaten haben es auch schon unterzeichnet. Als das Abkommen jedoch dem EU-Parlament zur Ratifizierung vorgelegt wurde, wurden Proteste laut. 

Die Kritik richtete sich in erster Linie gegen die Eingriffe in die Privatsphäre von Internet-Usern. Bemängelt wurde auch, dass die Rechtsdurchsetzung in private Hände kommt: So verpflichtet Acta Internet-Provider dazu, ihre Kunden zu überwachen und zu ermahnen, wenn sie Urheberrechtsverstöße bemerken. Dass die Öffentlichkeit bei den Verhandlungen ausgeschlossen wurde, empfanden viele Beobachter als undemokratisch. 

Auch für die Abstimmung vor dem Europa-Parlament im Juli wird nun eine Ablehnung erwartet; diese Richtung gaben die Abstimmungen in den einzelnen Ausschüssen vor. Die EU-Kommission will die Vorlage verteidigen, auch, indem sie das europäische Gerichtshof zu Rate zieht. 

Eine Prüfung durch den Gerichtshof kann bis zu achtzehn Monate in Anspruch nehmen. Und selbst, wenn das Gericht keine Einwände gegen das Abkommen haben sollte, ist nicht sicher, dass es in Kraft treten wird. Selbst die EU-Kommissarin Neelie Kroes hat verlauten lassen, dass sie nicht daran glaubt, dass Acta je in Kraft treten wird. 

Neben den EU-Ländern, welche durch die EU-Kommission vertreten werden, waren Australien, Neuseeland, die USA, Kanada, Mexiko, Japan, Singapur, Südkorea, Jordanien, Marokko, die Vereinigten Ararbischen Emirate und die Schweiz unter den Verhandlungspartnern. Die Vereinigten Arabischen Emirate und Jordanien blieben bereits nach der ersten Verhandlungsrunde den Sitzungen fern. In einem Dutzend Europäischen Ländern wurde die Ratifizierung vorerst auf Eis gelegt, darunter auch in den Niederlanden, Österreich und Deutschland.

 

 

Acta: Einer führt den Protest an

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Seitdem einige Länder über eine Ratifizierung des ACTA-Abkommens berieten, tat sich großer Protest in weiten Teilen Europas auf. Mit Erfolg. Die Ratifizierungspläne mit einer Laufzeit von insgesamt sieben Jahren wurden nun vorerst auf Eis gelegt. Der Europäische Gerichtshof soll nun zunächst über das Abkommen entscheiden. Kein Grund für die Gegner von ACTA nicht weiter zu protestieren.

Kevin Culina ist einer von den Protestlern. Der 20-jährige Student der Philosophie und Soziologie engagiert sich bereits seit drei Jahren in der Piratenpartei für mehr Freiheit im Netz. In Zeiten von ACTA koordiniert er die Demonstrationen und Protestzüge. ACTA, das ist das Anti-Counterfeiting Trade Agreement, welches zukünftig die Durchsetzung von Urheberrechten auf internationaler Ebene regeln soll. Vorrangig geht es hierbei um die Unterbindung von Produktpiraterie. Die Gegner von ACTA sehen die Gefahr, dass es zu Einschränkungen hinsichtlich der Freiheit im Internet kommt und dass der Datenschutz verletzt werden könnte.

Die Protestler sind vorrangig junge Leute für die das Lesen von Büchern via Google und das Streamen von Kinofilmen zum ganz normalen Alltag gehört. Eigentlich ist das illegal, gehört aber dennoch zur gängigen Praxis vor allem unter jungen Leuten. Diese haben nun Angst, dass solch ein Umgang mit dem Internet bald der Vergangenheit angehört, da ACTA das illegale Downloaden und Streamen unterbinden soll.

Kevin Culina wendet sich gegen geistiges Eigentum und ist für eine offene Informationsgesellschaft Er unterstützt zum Beispiel das Modell “Flattr”. Ziel ist es, dass Anbieter ihre Produkte kostenfrei zur Verfügung stellen und die Kunden je nach Zufriedenheit einen Preis ihrer Wahl dafür bezahlen. Die Tageszeitung taz stellt auf diese Weise ihre Onlineausgabe zur Verfügung. Jedoch zeigt sich, dass Flattr nicht besonders wirtschaftlich ist, denn es kamen in einem Jahr nur rund 30 000 Euro zusammen bei Produktionskosten in Höhe von 25 Millionen Euro.

 

 

Europaeischer Gerichtshof entscheidet ueber Webfilter

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine wichtiges Urteil in Sachen Urheberrechtsschutz im Internet erlassen. Demnach sind Filter zur Prävention von Urheberrechtsverletzungen verboten, weil sie die Meinungsfreiheit einschränken. Damit müssen die Provider und Hoster nicht die Inhalte von Nutzern auf Urhebererchtsverletzungen prüfen, wenn diese zum Beispiel Videos hochladen. Dem Urteil vorangegangen war ein Rechtsstreit zwischen der belgischen Rechtevereinigung Sabam und dem sozialen Netzwerk Netlog in den Niederlanden. Das Netzwerke sollte mit einem Filtersystem mögliche Urheberrechtsverletzungen auf den Seiten seiner Nutzer aufdecken.

Netlog zählt mehr als 95 Millionen Mitglieder, täglich sind über zehn Millionen Menschen auf den Seiten des Netzwerks unterwegs. Ähnlich wie bei Facebook können die Nutzer eigene Profilseiten anlegen, sich miteinander unterhalten und Daten austauschen. Gerade diese Möglichkeit bringt Sabam zu der Annahme, dass dort auch illegal Musik und Filme den Besitzer wechseln. Dies sollte mit Filtern unterbunden werden.

Laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs verstoßen die aber gegen die Informationsfreiheit der Nutzer un den Schutz personenbezogener Daten (AZ: C 360/10). Der Nutzer werde überwacht und identifizierbar gemacht. Gerade das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten und auf freien Informationszugang seien in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert. Auch kritisierte der EuGH, dass die nötige Technik sehr teuer und von den Providern selbst getragen werden müsste. Das wiederum widerspreche dem Schutz der unternehmerischen Freiheit.

Erfreut über das Urteil zeigte sich besonders der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco). Eco-Vorstandsmitglied Oliver Süme sagte, das Urteil bestätige, dass Hosting-Provider nicht für Inhalte haften, von denen sie keine Kenntnis haben. Nun gebe es endlich eine endgültige Absage an alle, die Filter-Technologien zur Überwachung von Kundendaten forderten.