Pinterest und das Gesetz

Pinterest ist das neue Foto-Netzwerk, welches sich zunehmender Beliebtheit erfreut. Hier können Fotos gezeigt, verschickt und angesehen werden. Es gibt da jedoch ein Problem: Es befindet sich in einer rechtlichen Grauzone.
Die erste Version von Pinterest ging im März 2010 ans Netz. Der Name ist ein Neogolismus, eine Wortneuschöpfung, aus dem englischen „pin“ (etwas anheften) und „interest“ (Interesse). Der Name erklärt auch gleichzeitig, wie der Dienst funktioniert. Die Nutzer können über eine Browser-Erweiterung Fotos von beliebigen Webseiten an ihre virtuelle Pinnwand hängen. Dort können eigene Collagen mit Fotos und Grafiken aus dem Netz gebastelt werden. Mit dem „Repin“-Knopf können dann die Bilder aus anderen Galerien übernommen werden. So können sich Freunde und Fremde die Collagen anschauen und auch übernehmen.
Pinterest ist auch mit Facebook und Twitter verknüpft, weshalb Freunde auch so immer auf dem Laufenden gehalten werden können. In den USA besuchten allein im Februar diesen Jahres 17,8 Millionen Nutzer die Seiten; in Deutschland waren es 268.000. Dies ist im Vergleich zu Facebook mit seinen 845 Millionen Nutzern wenig, doch die Reichweite wächst rasant. Für die Zukunft wird mit immer mehr Nutzern gerechnet. Außerdem werden fleißig Links gepostet, was eine Verbreitung von Pinterest nur fördert.
Mittlerweile pinnen sogar deutsche Unternehmen mit. Dies sind primär Medienmarken, wie „Zeit Online“, das „SZ Magazin“ und RTL II, aber auch Adidas.
Die Beliebtheit lenkt den Blick allerdings auf ein wachsendes Problem: das Urheberrecht. Problematisch ist, dass Pinterest nicht nach der Erlaubnis der Fotografen fragt. Die meisten Juristen kommen aber zu dem Schluss, dass Pinterest gegen das Urheberrecht verstößt, so der Stuttgarter Anwalt Carsten Ulbricht. Trotzdem sieht er für die nahe Zukunft keine Abmahnwelle, denn es gilt: wo kein Kläger, da kein Richter.