Neue Regelung fuer Herausgabe von Nutzerdaten

Mehrere Unternehmen und Bürgerrechtler beschäftigten sich vor einigen Jahren mit Fragen rund um die Anonymität von Handy- und Internetbenutzern. Ob Handybenutzer mit Prepaidkarten anonym telefonieren dürfen, Internetnutzer unerkannt bleiben oder in Kauf nehmen müssen, dass ihre Daten jederzeit an Ermittlungsbehörden weitergegeben werden können, wollten sie richterlich feststellen lassen. Nun hat das Verfassungsgericht die Herausgabe von Nutzerdaten beschränkt.

Die Herausgabe der genannten Daten ist nach Paragraph 111 bis 113 des Telekommunikationsgesetzes teilweise verfassungswidrig, entschied das Bundesverfassungsgericht. Laut der Karlsruher Richter müsste die Herausgabe von Passwörtern und PIN-Codes an Ermittlungsbehörden und andere staatliche Stellen nun neu geregelt werden. Das gelte auch für Auskünfte zu dynamischen IP-Adressen. Bisherige Regelungen in diesem Bereich verletzten demnach zum Teil das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, so geht es aus dem Beschluss aus Karlsruhe hervor.

Die durch die Richter des Ersten Senats erklärten Regelungen beziehen sich unter anderem auf die Zugriffsmöglichkeiten von Polizei und Nachrichtendiensten. Beschlagnahmte Mobiltelefone dürften nicht ausgelesen oder gespeicherte Dateien durchsucht werden, ohne dass etwa nach den Vorschriften des Strafprozessrechts klargestellt wurde, ob die Dateien überhaupt genutzt werden dürfen.

Dem Gesetzgeber wurde nun eine Frist bis zum 30. Juni 2013 durch die Richter erteilt, diesbezüglich eine neue Regelung zu schaffen. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die bisherige Bestimmung mit einigen Einschränkungen weiterhin bestehen.

Für ebenso unzulässig erklärten die Richter auch die Erteilung von Auskünften über den Inhaber sogenannter dynamischer IP-Adressen nach der bisherigen Regelung. Dabei handelt es sich um Telekommunikationsnummern, mit denen sich vor allem Privatpersonen durch das Internet bewegen.

Beschwerdeführer der Unternehmen und Büergerrechtler im Sommer 2005 war unter anderem Patrick Breyer, der in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts einen großen Erfolg sieht.