Kino.to-Nutzer geraten ins Visier der Staatsanwaltschaft

Viele Cineasten haben den Dienst der Onlineplattform kino.to genutzt und teilweise sogar dafür gezahlt, damit sie unlimitiert und störungsfrei die dort gestreamten Hollywood-Filme oder TV-Serien anschauen konnten. Nun kann es sein, dass nicht nur die Betreiber zur Rechenschaft gezogen werden, sondern auch die ehemaligen Nutzer der Plattform. Ihnen wird von der Dresdener Staatsanwaltschaft Mithilfe zu einer Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. Nun soll geprüft werden, inwieweit man die Nutzer belangen kann.

Bislang kam es zu keiner Untersuchung, ob auch die Nutzer und nicht nur die Betreiber sich eines strafrechltlichen Vergehens schuldig gemacht haben. Die Frage, ob das reine Abspielen eines Streams schon eine Urheberrechtsverletzung darstellt, ist bislang gesetzlich nicht geklärt, da der letzte und derzeit gültige Gesetzesentwurf noch vor der Entwicklung von massenfunktionalen Streamingdiensten erlassen wurde.

Die Nutzer, die die Dresdener Staatsanwaltschaft belangen möchte, konnten über die PayPal Transfers ermittelt werden. Kunden hatten kino.to so online mitfinanziert, um unterbrechungsfreie Streams zu geniessen.

Allerdings gibt es auch Stimmen der Justiz, die einen derartigen strafrechtlichen Prozess für albern und völlig irrsinnig halten. Gerade weil nicht klar sei, ob es sich wirklich um ein Verbrechen handelt. Vor allem aber deswegen, weil alles dafür spräche, dass es sich um keine Urheberrechtsverletzung handeln kann, da nichts in den “illegalen Besitz” des Kunden kommt.

Eine Theorie, warum die Dresdener Staatsanwaltschaft so einen Prozess vorantreibt, scheint hier eher der Aspekt der Einschüchterung. Es soll ganz bewusst Panik gemacht werden, die den Internetnutzern Angst machen soll, dass sie mit hohen Freiheitsstrafen zu rechnen habe, wenn man sich einen Hollywoodblockbuster auf einem Streamingportal anschaut. Sollte es einen neuen Gesetzesentwurf geben, kann man davon ausgehen, dass das Anschauen von Streams keine Straftat bedeutet.