Geheimdienste überwachen E-Mails

Das Thema Datenschutz ist seit je her ein sehr sensibles. Seit dem G-10-Gesetz wurde das aus Tradition in Deutschland sehr umfassende Gesetzt zum Schutz der Privatsphäre und des Briefgeheimnisses nun etwas gelockert. Zum einen klingt es nachvollziehbar, dass man Deutschland und auswärtige Soldaten vor terroristischen Attentaten schützen will, andererseits sind die Wege und Maßnahmen dieser Datenüberwachung mit Problemen für die Privatsphäre von Unverdächtigen gekoppelt, die aus Versehen mit in das Raster fallen.

So ist es dem Bundesnachrichtendienst gestattet, gezielt den Emailverkehr seiner Bürger nach gewissen Schlagwörtern, die im Kontext zu kriminellen oder konspirativen Verschwörungen stehen, zu durchsuchen und auszufiltern. Die Zahl der Suchbegriffe, um die es sich dabei handelt, ist mit 15.300 Begriffen relativ hoch. Einem Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums ist zu entnehmen, dass somit im Jahr 2010 37 Millionen Emails gelesen und durchsucht wurden.

Bedenklich ist hierbei vor allem eins: Nur ein Bruchteil der durchsuchten Emails hatte wirklich einen investigativen Wert für eine weitere Untersuchung zur Vereitelung einer kriminellen oder terroristischen Planung. Die meisten Emails lieferten keinerlei nachhaltigen Hinweis auf derartige Planungen. Wer einmal “Am Wochenende lassen wir die Bombe platzen!” als eine lustige Paraphrase für den Wunsch nach einer ausgelassenen Party geschrieben hat, zählt zu den Millionen anderen unberechtigterweise überwachten.

Dass nur in 213 Fällen tatsächlich ein Verdachtsmoment bestand und auch bei diesem die Betonung auf dem Wort “Verdacht” stand, ruft nun die Datenschützer auf den Plan, die eine derartige Methode ohne weitere überwachende Instanzen nicht akzeptieren wollen. Verständlicherweise wären richterliche Beschlüsse zur Überwachung in einem Umfang von mehreren Millionen Emails nicht umsetzbar.

Manche Politiker von der Piratenpartei gehen sogar vom umgekehrten Fall aus. Für Piratenpartei-Chef Nerz handelt es sich beim Vorgehen der Bundesnachrichtendienstes um eine Rasterfahndung, die gegen und nicht für den Bürger untersucht.