Geheimdienste filtern Emails

Vor kurzem wurde bekannt, dass deutsche Geheimdienste E-Mails filtern und deren Inhalte überwachen. Das geschieht alles ohne richterliche Anordnung, geschweige denn unter der Kontrolle des Bundesdatenschutzes. Das G-10-Gesetz ermöglicht es dennoch.

Die Geheimdienste benutzen bei der Massenfilterung von E-Mails ein Programm, dass auf bestimmte Begriffe reagiert. Ziel sei es Terroristen frühzeitig zu erkennen. Das Überwachen von Mails und die Suche nach verdächtigen Begriffen ist durch das G-10-Gesetz geregelt. Demnach dürfen die Geheimdienste entgegen dem im Grundgesetz verankerten Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, die Kommunikation der Bürger überwachen.

Die Kontrolle über diese Aktionen obliegt dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages, Datenschutzbeauftragte können da nicht mitwirken. Laut einem Bericht des Kontrollgremiums wurden im Jahr 2010 Millionen E-Mails gefiltert und in über 37 Millionen gab es verdächtige Begriffe. Die beinahe Versechsfachung im Vergleich zu anderen Jahren, wird begründet durch die Zunahme von Spam. Insgesamt liest das Programm auf Grundlange von 15.300 Begriffen, die dem Terrorismus entstammen, auf Massenvernichtungswaffen hindeuten oder Schleusung, die E-Mails der Bürger. Insgesamt kam es durch die massenhafte Überwachung lediglich zu 213 Fällen, in denen verwertbare Hinweise gefunden wurden.

Die Piratenpartei kritisiert die Vorgehensweise der Geheimdienste stark. Es sei ein Zeichen dafür, dass Geheimdienste machen könnten, was sie wollen, da sich das Kontrollgremium nicht einschaltet. Laut den Piraten war allein im Jahr 2010 etwa jede tausendste Mail betroffen von Überwachung. Deshalb wird geraten E-Mails zu verschlüsseln, um der Überwachung zu entgehen, bzw. diese zu erschweren.

Aus Regierungskreisen heißt es, dass die Überwachung international sei und kaum Bundesbürger betroffen wären. Ströbele äußerte sich, dass falls doch einmal ein Bundesbürger betroffen sei, dessen Daten selbstredend sofort wieder gelöscht werden müssen.