Das überarbeitete Leistungsschutzrecht: Pro und Contra

Blogger können sich freuen. Der gefürchtete Gesetzesentwurf des Leistungsschutzrechtes für Presseverleger fällt nun für Blogger wie auch Vereine, Verbände und andere ehrenamtliche, private oder gewerbliche Nutzer positiv aus. Zuerst aber: Was ist eigentlich das Leistungsschutzrecht für Presseverleger? Kreative Werke wie Texte, Musik und andere Schutzgegenstände sind durch das Urheberrecht bereits geschützt. Nun möchten Presseunternehmen sicherstellen, dass ihr Angebot auch vor dem Kopieren geschützt wird. Das würde heißen: Jeder, der journalistische Texte zitiert oder auf sie verlinkt, müsste zukünftig Lizenzgebühren zahlen. Im ersten Gesetzesentwurf sollen nun nur diejenigen Anbieter von Suchmaschinen und ähnlichen Dienstleistungen im Netz, die Inhalte entsprechend einer Suchmaschine aufbereiten, von den Gebühren betroffen sein.

Gesetzesentwurf unter Beschuss

Google ist das Unternehmen, das am stärksten vom Gesetz betroffen ist. Der Suchmaschinen-Anbieter warnt vor schweren Schaden gerade für die Verlage. Denn dank der Suchmaschine Google werden Kunden von der Suchmaschine auf die Verlagsseiten geleitet. Auch Bitkom, der Internet-Branchenverband, ist gegen die Einführung des Gesetzes. Der Verband fürchtet einen Behinderung der deutschen Internetwirtschaft, da es zu Rechtsstreitigkeiten und Unsicherheiten führt. In der Politik stößt der Gesetzesentwurf auch auf Kritik. Die Opposition mit SPD und Grünen an der Spitze sprechen von einem „unsinnigen Vorhaben“ und von einem „Zeugnis politischer Ignoranz“.

Presse reagiert positiv

Für das Gesetz sprechen sich die Verbände der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger aus. VDZ und BDZV sehen so Journalisten besser geschützt. Nach der kürzlichen Änderungen des Gesetzesentwurf unterstützt auch der Bundesverband der Freiberufler das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse. Für die Freiberufler darf die Lizensierungspflicht allerdings nicht zu einem Kostenrisiko werden.

Wer nun von den Lizenzgebühren betroffen sein wird und ob die Aussparung des Gesetztes auf Blogger, Verbände, Rechtsanwaltskanzleien und ehrenamtliche Nutzer beschränkt bleibt, ist abzuwarten. Bis jetzt bleibt das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ein Entwurf der rot-schwarzen Regierung.